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Geschäftsbereich Verkehr und Grün

Fahrradstraßen

Fahrradstraße
Fahrradstraße - Das Fahrrad hat hier Vorrang!

Beschreibung

Passend zum Start in die Fahrradsaison wurde im Jahr 2024 bereits die Mühlenstraße als Fahrradstraße ausgewiesen. Die Beschilderung und die leuchtend rote Markierung der Fahrbahn in den Einmündungsbereichen macht die Verkehrsteilnehmer auf die Neuerung aufmerksam und auch die aufgestellten großen Plakate informieren über die Verhaltensweisen, die in einer Fahrradstraße gelten. 

Auch in der Grimmstraße konnte inzwischen eine Fahrradstraße eingerichtet werden.

 

Was ist in einer Fahrradstraße zu beachten?

Grundsätzlich ist eine Fahrradstraße ein Verkehrsbereich, in dem Fahrradfahrer*innen Vorrang haben. Sie dürfen hier sogar nebeneinander fahren.

Durch die Einführung von Fahrradstraßen soll die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert werden. Mehr Verkehrssicherheit und ein besserer Fahrkomfort unterstützen die Gruppe der Radler*innen. Das macht deutlich, dass sie als Verkehrsteilnehmer*innen anerkannt und willkommen sind. 

Ausgeschlossen werden soll der Autoverkehr jedoch nicht, vielmehr ist ein rücksichtsvolles Miteinander das Ziel. In der Fahrradstraße sind die Kraftfahrer*innen Gast und muss seine Geschwindigkeit dem Radverkehr gegebenenfalls anpassen. In einer Fahrradstraße bestimmt also die „Leeze“ das Tempo. Maximal gilt für alle Verkehrsteilnehmer*innen Tempo 30. Dadurch kann sich gleichzeitig auch der Verkehrslärm reduzieren.

Sofern ein Überholen überhaupt erfolgen muss, ist ein seitlicher Sicherheitsabstand zu den Radfahrenden von mindestens 1,50 m zu beachten. Dies sieht seit dem Jahr 2020 die Straßenverkehrsordnung vor. Auf den Gehweg sollten die Autofahrer*innen dabei jedoch nicht ausweichen, denn der ist schließlich für die Fußgänger*innen vorgesehen.

Mit gegenseitiger Rücksicht sind wir alle als Verkehrsteilnehmer*innen besser unterwegs!

 

Welche Fahrradstraße gibt es nun in Greven?

  • Barkenstraße
  • Mühlenstraße
  • Grimmstraße

Fahrradstraßen

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Greven