Aktuell
Die Neuansiedlungen der Ladenlokale ÁRO und Bärenalarm auf der Alten Münsterstraße 26 konnten durch Direktansprache der GFW mbH realisiert werden. Durch die Förderung aus dem Landesprogramm zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren ist es möglich, in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer den Mietern und Mieterinnen vergünstigte Ladenlokale anzubieten. So wird Neugründern und Startups der Start in der Grevener Innenstadt erleichtert.
Welche besonderen Voraussetzungen hat der Verfügungsfonds Anmietung?
-
Eine Mietfläche bis zu 300qm ist förderfähig.
-
Der Vermieter muss die Kaltmiete für den Zeitraum der Förderung (max. 24 Monate) um 30% reduzieren. Der Mietvertrag wird mit der Stadt geschlossen.
-
Die Stadt mietet das Ladenlokal an und vermietet die Immobilie an eine*n Nutzer*in zu einer um 80% reduzierten Altmiete.
-
Eine Förderung ist maximal bis zum 31.12.2026 möglich, eine Vermietung darüber hinaus wird angestrebt.
-
Umbaukostenpauschale: Der Umbau und die Anpassung eines Lokals an die neue Nutzung ist förderfähig. 50% der nachgewiesenen Umbaukosten des Eigentümers/der Eigentümerin können erstattet werden. Die nachzuweisenden Umbaukosten müssen dabei mindestens 5.000€ und dürfen höchstens 15.000€ betragen.
Mithilfe des Verfügungsfonds Anmietung konnte das 390 m² große Ladenlokal auf der Alten Münsterstraße 26 in zwei Ladenlokale geteilt werden und erfolgreich an einen Gastronomen ÁRO und ein Kindermarkenmode Geschäft vermietet werden.
Ein guter Zweck, den die Stadt Greven mit dem Anmietungsfonds aus dem Landesprogramm Zukunftsfähige Innenstädte und Ortszentren NRW gerne unterstützt!
Kontakt
Erläuterungen und Hinweise
Bildnachweise
- Stadt Greven