Welche besonderen Voraussetzungen hat der Verfügungsfonds Anmietung?
- Eine Mietfläche bis zu 300qm ist förderfähig.
- Der Vermieter muss die Kaltmiete für den Zeitraum der Förderung (max. 24 Monate) um 30% reduzieren. Der Mietvertrag wird mit der Stadt geschlossen.
- Die Stadt mietet das Ladenlokal an und vermietet die Immobilie an eine*n Nutzer*in zu einer um 80% reduzierten Altmiete.
- Eine Förderung ist maximal bis zum 31.12.2023 möglich, eine Vermietung darüber hinaus wird angestrebt.
- Der Umbau und die Anpassung eines Lokals an die neue Nutzung ist förderfähig.
Mithilfe des Verfügungsfonds Anmietung konnten zwei leerstehendes Ladenlokale in der Martinistraße für eine neue Nutzung fit gemacht werden.
Das Second - Hand Geschäft ergänzt seit Dezember 2022 die Angebotsvielfalt in der Innenstadt. Die Martinusboutique wird von der Tafel geführt und ermöglicht ein nachhaltiges Shopping-Erlebnis zu niedrigen Preisen. Die aussortierten Kleidungsstücke können zu den Öffnungszeiten dort abgegeben werden, sodass Interessierte diese erwerben können.
Ein guter Zweck, den die Stadt Greven mit dem Anmietungsfonds aus dem Sofortprogramm gerne unterstützt!