9.2 Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellungsbeauftragte erfüllt die Aufgaben nach § 5 der Gemeindeordnung für das Land NRW.
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt"
Dieser Satz aus dem Grundgesetzt (Art. 3) ist heute längst nicht mehr umstritten.
Klar ist aber: Gleichstellung passiert nicht von alleine. Es bedarf einer Stimme, die dieses Recht einfordert und darauf hinwirkt, dass die Gleichstellung von Mann und Frau in den verschiedenen Bereichen auch umgesetzt wird.
Die ist die Aufgabe der Gleichstellungsstelle. Sie greift gesellschaftspolitische Entwicklungen auf, bezieht Position, entwickelt konkrete Handlungsansätze, Programm und Projekte im Zusammenhang mit Themen wie der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder häuslicher Gewalt.
Die Gleichstellungsstelle ist Anlauf- und Informationsstelle für alle Bürgerinnen und Bürger und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung, wenn es um Themen der Gleichstellung geht. Bei weitergehendem Beratungsbedarf vermittelt sie die Ratsuchenden an geeignete Stellen weiter.
Nach außen wirkt die Gleichstellungsstelle als Multiplikatorin. Sie veröffentlicht Broschüren, organisiert Veranstaltungen und regt Diskussionen und Vernetzung an.
Verwaltungsintern ist sie an allen wichtigen Vorhaben und Personalmaßnahmen beteiligt und entwickelt gemeinsam mit der Personalabteilung Gleichstellungspläne.
Erreichbarkeit
Anschrift
RathausRathausstraße 6
48268 Greven
Hinweise
Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.Öffentliche Verkehrsmittel
Mit der Bahn: Bahnhof Greven
Angaben zur Barrierefreiheit
Ansprechpartner/in
Gliederung
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Stadtverwaltung Greven
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Verwaltungsvorstand
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