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Sondernutzung öffentlicher Flächen 

Nach dem Straßen- und Wegerecht des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Sondernutzung - im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch - eine Nutzung, die das gleiche Recht aller überschreitet.

Die Nutzung öffentlicher Flächen für private Zwecke muss von der Stadt Greven genehmigt werden. Dies können z. B. sein:

  • Abstellen eines Containers
  • Lagern von Baumaterial
  • Werbung und Plakatierung
  • Außengastronomie
  • Aufstellen von Waren- und Verkaufsständen
  • Abstellen von KFZ-Anhängern zu Werbezwecken
  • Straßenfeste -Umzüge
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