Sondernutzung öffentlicher Flächen
Nach dem Straßen- und Wegerecht des Landes Nordrhein-Westfalen ist eine Sondernutzung - im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch - eine Nutzung, die das gleiche Recht aller überschreitet.
Die Nutzung öffentlicher Flächen für private Zwecke muss von der Stadt Greven genehmigt werden. Dies können z. B. sein:
- Abstellen eines Containers
- Lagern von Baumaterial
- Werbung und Plakatierung
- Außengastronomie
- Aufstellen von Waren- und Verkaufsständen
- Abstellen von KFZ-Anhängern zu Werbezwecken
- Straßenfeste -Umzüge