Baugenehmigung
Tipps und Hinweise:
Die Prüfung Ihres Antrages beginnt erst, wenn der Bauantrag vollständig und prüffähig vorliegt.
Mit der Bauausführung eines Bauvorhabens darf erst nach Erteilung der Baugenehmigung begonnen werden.
Die Baugenehmigung gilt zunächst für drei Jahre. In dieser Zeit müssen Sie mit dem Bau begonnen haben. Auf Antrag kann die Baugenehmigung um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Den Ablauf eines Baugenehmigungsverfahrens können Sie sich im Bauportal NRW ansehen (siehe Download/Links).
Sprechen Sie am besten auch im Vorfeld schon mit Ihrem*Ihrer Architekten*Architektin über die Grundflächenzahl und die späteren Wünsche für Ihre Außenanlagen. Wenn das Haus sehr groß geplant wird, oder die Zufahrt sehr lang ist, kann es sein, dass Sie später die Terrasse nicht mehr überdachen können, keinen Gartenschuppen mehr bauen können oder keine weiteren Wege anlegen können. Unter dem Reiter Download/Links finden Sie auch verschiedene Flyer zu dem Thema.
Formulare:
Die entsprechenden Antragsformulare hat Ihr*e Architekt*in normalerweise zur Hand. Ist das ausnahmsweise nicht der Fall, oder interessieren Sie sich selbst für die Inhalte des Vordrucks, erhalten Sie diese ebenfalls im Bauportal NRW (siehe Download/Links).
Weitere Fragen?
Wenn sie Fragen im Vorfeld eines Bauvorhabens haben, steht Ihnen der Fachdienst Bauordnung und -beratung gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Um herauszufinden, wer für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie sich unter Download/Links die Karte "Zuständigkeitsbereiche" anschauen. Wenn Sie nicht sicher sind, wer die richtige Ansprechperson ist, wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
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Kontaktdaten
Telefon | 02571 920-590 |
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E-Mail-Adresse | bauordnungstadt-grevende |