Genehmigungsfreistellung
Ein Antrag auf Genehmigungsfreistellung kann jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen eingereicht werden.
Diese kann Ihnen in der Regel Ihr*e Architekt*in erläutern, aber auch die Mitarbeiter des Fachdienstes Bauordnung- und Beratung helfen Ihnen gerne weiter.
Um herauszufinden, wer bei Fragen für Ihre Adresse zuständig ist, können Sie sich unter Download/Links die Karte "Zuständigkeitsbereiche" anschauen.
Wenn Sie nicht sicher sind, wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
Das entsprechende Antragsformular für die Genehmigungsfreistellung finden Sie ebenfalls unter Downloads/Links.
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Kontaktdaten
Telefon | 02571 920-590 |
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E-Mail-Adresse | bauordnungstadt-grevende |