Bauvorbescheid
Wann sollte man eine Bauvoranfrage stellen?
Sinnvoll ist eine Bauvoranfrage vor allem dann, wenn wegen eines bestimmten Problems die Durchführung des gesamten Vorhabens zweifelhaft sein könnte. Durch die Voranfrage kann dann festgestellt werden, ob sich der hohe Zeit- und Kostenaufwand für einen konkreten Bauantrag überhaupt lohnt.
Architekten müssen bei Zweifeln unter Umständen sogar eine Voranfrage stellen!
Ein Architekt ist bei Anlass zu Zweifeln an der Durchführbarkeit eines Bauvorhabens sogar grundsätzlich verpflichtet, eine Bauvoranfrage in die Wege zu leiten (OLG Köln, Urt. v. 21.10.1992 - 11 U 84/92, BauR 1993, 358).
Beispiele für Voranfragen
Grundstückseigentümer(innen) können vorab feststellen lassen, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf, das sich am Ortsrand befindet. Des weiteren kann per Vorbescheid geklärt werden, ob für ein geplantes Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans erteilt wird.
Welche Wirkung hat denn ein Vorbescheid?
Rechtlich hat dieser Vorbescheid eine sehr starke Wirkung. Er ersetzt zwar nicht die eigentliche Baugenehmigung, ist jedoch ein vorweggenommener feststellender Teil der Baugenehmigung. Solange er gültig ist (zunächst für zwei Jahre; er kann aber danach für je ein weiteres Jahr auf Antrag verlängert werden), ist die Bauaufsichtsbehörde an die Feststellungen dieses Vorbescheids gebunden. Mit anderen Worten: Man kann Ihnen eine Baugenehmigung später nicht versagen, wenn die Frage, die zur Versagung führt, im Vorbescheid schon zu Ihren Gunsten entschieden wurde.