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Fachdienst 2.2: Bauordnung und -beratung

Bauvorbescheid

Ein Vorbescheid klärt bereits vor einem Bauantrag darüber auf, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung vorliegen oder nicht. Die Stadt Greven erlässt einen Vorbescheid nur dann, wenn er beantragt wird. Diesen Antrag nennt man "Bauvoranfrage".

Beschreibung

Wann sollte man eine Bauvoranfrage stellen?
Sinnvoll ist eine Bauvoranfrage vor allem dann, wenn wegen eines bestimmten Problems die Durchführung des gesamten Vorhabens zweifelhaft sein könnte. Durch die Voranfrage kann dann festgestellt werden, ob sich der hohe Zeit- und Kostenaufwand für einen konkreten Bauantrag überhaupt lohnt.

Architekten müssen bei Zweifeln unter Umständen sogar eine Voranfrage stellen!
Ein Architekt ist bei Anlass zu Zweifeln an der Durchführbarkeit eines Bauvorhabens sogar grundsätzlich verpflichtet, eine Bauvoranfrage in die Wege zu leiten (OLG Köln, Urt. v. 21.10.1992 - 11 U 84/92, BauR 1993, 358).

Beispiele für Voranfragen
Grundstückseigentümer(innen) können vorab feststellen lassen, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf, das sich am Ortsrand befindet. Des weiteren kann per Vorbescheid geklärt werden, ob für ein geplantes Vorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans erteilt wird.

Welche Wirkung hat denn ein Vorbescheid?
Rechtlich hat dieser Vorbescheid eine sehr starke Wirkung. Er ersetzt zwar nicht die eigentliche Baugenehmigung, ist jedoch ein vorweggenommener feststellender Teil der Baugenehmigung. Solange er gültig ist (zunächst für zwei Jahre; er kann aber danach für je ein weiteres Jahr auf Antrag verlängert werden), ist die Bauaufsichtsbehörde an die Feststellungen dieses Vorbescheids gebunden. Mit anderen Worten: Man kann Ihnen eine Baugenehmigung später nicht versagen, wenn die Frage, die zur Versagung führt, im Vorbescheid schon zu Ihren Gunsten entschieden wurde.

Bauvorbescheid

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter*innen sind zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (Mo-Fr 8:30 bis 12:30, Do 14:00 bis 18:00 Uhr). Individuelle Terminvereinbarungen außerhalb dieser Zeiten sind möglich.

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Erläuterungen und Hinweise