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Fachbereich 2, Bürgerdienste

Fach­dienst 2.2: Bau­ordnung und -beratung

Hier können Sie sich in Bauangelegenheiten beraten lassen oder Ihre Baugenehmigung beantragen.

Rathaus
Rathausstraße 6
48268 Greven

Weitere Hinweise

Kostenpflichtige Parkplätze gibt es am Busbahnhof (erreichbar über die Straße "Hinter der Lake"). Kostenfreie Parkplätze gibt es am Kreisverkehr Hallenbad.

Hinweise zum Nahverkehr

Mit dem Bus: Haltestelle Rathaus/ZOB Mit der Bahn: Bahnhof Greven

Hinweise zur Barrierefreiheit

Das Rathaus ist barrierefrei über den rückseitigen Eingang an der Straße "Hinter der Lake" erreichbar. Innerhalb des Rathauses können Sie zwei Aufzüge nutzen. Um zum Sitzungstrakt zu gelangen, können Sie einen kleinen Lift benutzen. Melden Sie sich dazu an der Information im Erdgeschoss oder in der 1. Etage im Vorzimmer des Verwaltungsvorstandes.

Beschreibung

Aber auch Baulasten, Abgeschlossenheitsbescheinigungen oder Wohnberechtigungsscheine gehören zu unserem Aufgabengebiet.

Das gesamte Aufgabengebiet finden Sie unter dem Reiter "Dienstleistungen". Hier finden Sie auch den richtigen Ansprechpartner für Ihr Anliegen.

Wenn Sie nicht sicher sind, wer der richtige Ansprechpartner für Sie ist, wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse (siehe unten).

Wichtige Informationen zur Grundsteuerreform 

Wenn Sie von Ihrem Finanzamt um Abgabe einer Feststellungserklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer gebeten wurden und Informationen wie Baujahr, Wohnfläche etc. benötigen, beachten Sie bitte Folgendes:

In der Regel finden Sie die Informationen in den alten Bauunterlagen Ihres Gebäudes.

Sofern Ihnen die Informationen nicht vorliegen, unterstützen wir Sie bei der Abgabe der Feststellungserklärung, indem wir Ihnen als Eigentümer eine gebührenpflichtige Einsicht in Ihre Archivakte ermöglichen. Aufgrund der vielen Anfragen bitten wir Sie jedoch, den Antrag bevorzugt per E-Mail zu stellen.

Weitere Informationen sowie die richtige Ansprechpartnerin für die Akteneinsicht finden Sie unter dem Reiter "Dienstleistungen" - "Akteneinsicht". 

Die Bebauungspläne und Satzungen der Stadt Greven finden Sie im Planungsportal unter folgendem Link:

https://www.o-sp.de/greven/.

Bitte denken Sie bei allen Vorhaben an die Einhaltung der Satzung zum Schutze des Baumbestandes der Stadt Greven. Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst 4.0 Stadtentwicklung und Umwelt.

 

Datenversand:

Gern nehmen wir Ihre Nachweise auch digital entgegen.

Wenn Sie uns Dateien > 10 MB (z. B. Statik, Wärmeschutznachweis) per E-Mail zukommen lassen möchten, nutzen Sie bitte das Portal unter folgendem Link.

https://cs.stadt-greven.de

 

Aktuelles:

Im Großteil der Stadt Greven gibt es Bebauungspläne. Diese schreiben meist vor, wie hoch ihr Haus werden darf oder wo es auf dem Grundstück stehen darf. Es wird jedoch mithilfe der "Grundflächenzahl" auch vorgeschrieben wie viel Fläche Ihres Grundstückes versiegelt werden darf. Zu den versiegelten Flächen zählen zum Beispiel das Haus, die Garage, die Terrasse, geschotterte oder gepflasterte Wege, der Gartenschuppen oder die Zufahrt.

Bei Bebauungsplänen handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Vorschrift, die eingehalten muss.

In Zeiten des Klimawandels sollte aber auch das Bewusstsein für die ökologischen Auswirkungen der Bodenversiegelung geschärft sein. Denn diese Flächen haben Einfluss auf Starkregenereignisse und das Kleinklima in Ihrem Gebiet:

  • Wasser kann auf versiegelten Flächen nicht abfließen.
  • Hitzeentwicklung in einem Gebiet (weniger Kühlleistung der Grünflächen, weniger Beschattung von Pflasterflächen)
  • Verschlechterung der Luftqualität
  • Reduzierung der Artenvielfalt

Unter Download/Links erhalten Sie verschiedene Flyer zu dem Thema.

Bei Fragen zur Berechnung der Grundflächenzahl können Sie uns gerne ansprechen. Auch bei der Ermittlung des Grenzwertes für Ihr Haus helfen wir Ihnen gerne.

Erläuterungen und Hinweise